Seit der neuen Pflegereform 2023 haben pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Angehörigenbonus. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Zuschuss von 125€ für Personen, die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 zu Hause pflegen.
Wer kann den Angehörigenbonus in Anspruch nehmen?
Personen MIT Selbstversicherung/ Weiterversicherung für die Pflege (PVA) eines behinderten Kindes oder nahen Angehörigen
Die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 pflegen
Bei häuslicher Pflege
ODER
Personen OHNE Selbstversicherung/ Weiterversicherung für die Pflege (PVA) z.B: Pensionisten, Erwerbstätige
Die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 pflegen
Bei häuslicher Pflege seit mind. 1 Jahr
Mit monatlichen Netto-Jahresdurchschnittseinkommen bis zu 1.500€
Wie erhält man den Angehörigenbonus?
automatisch: Personen, mit Selbst-/ und Weiterversicherung für die Pflege eines Angehörigen erhalten den Angehörigenbonus automatisch sobald der Anspruch auf Pflegestufe 4 vorliegt.
auf Antrag: Personen ohne Selbst-/ und Weiterversicherung können bei der Versicherung, die das jeweilige Pflegegeld auszahlt einen Antrag stellen. Dort erhalten Sie auch den benötigten Antrag bzw. als Download auf der jeweiligen Homepage.
Comentarios