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AutorenbildChristine Eder

Der Angehörigenbonus


Seit der neuen Pflegereform 2023 haben pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Angehörigenbonus. Dabei handelt es sich um einen monatlichen Zuschuss von 125€ für Personen, die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 zu Hause pflegen.



Wer kann den Angehörigenbonus in Anspruch nehmen?


  • Personen MIT Selbstversicherung/ Weiterversicherung für die Pflege (PVA) eines behinderten Kindes oder nahen Angehörigen

  • Die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 pflegen

  • Bei häuslicher Pflege

 

ODER

 

  • Personen OHNE Selbstversicherung/ Weiterversicherung für die Pflege (PVA) z.B: Pensionisten, Erwerbstätige

  • Die einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 pflegen

  • Bei häuslicher Pflege seit mind. 1 Jahr

  • Mit monatlichen Netto-Jahresdurchschnittseinkommen bis zu 1.500€ 

 

Wie erhält man den Angehörigenbonus?


  • automatisch: Personen, mit Selbst-/ und Weiterversicherung für die Pflege eines Angehörigen erhalten den Angehörigenbonus automatisch sobald der Anspruch auf Pflegestufe 4 vorliegt.

  • auf Antrag: Personen ohne Selbst-/ und Weiterversicherung können bei der Versicherung, die das jeweilige Pflegegeld auszahlt einen Antrag stellen. Dort erhalten Sie auch den benötigten Antrag bzw. als Download auf der jeweiligen Homepage.



 

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