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AutorenbildChristine Eder

Das Pflegegeld


Das Pflegegeld (lt. österr. BPGG) ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die ständig Pflege und Unterstützung im Alltag brauchen. Es handelt sich dabei um einen monatlich ausbezahlten Betrag über die Pensionsversicherungsanstalt, um einen Teil der pflegebedingten Kosten zu decken. Darunter fallen Aufwendungen für Pflegedienste, Hilfsdienste zur Verrichtung alltäglicher Bedürfnisse, Pflegeutensilien, Hilfsmittel, usw.


Wer bekommt das Pflegegeld?

Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die auf Grund einer körperlichen, geistigen bzw. psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderung regelmäßige Unterstützung von mehr als 65 Stunden monatlich benötigen, über einen Mindestzeitraum von 6 Monaten.


Wie komme ich zum Pflegegeld?

Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Pensionsversicherung entweder formlos oder per Formular. Es wird Ihnen ein Termin vergeben für eine Begutachtung durch einen Arzt/ Ärztin oder einer Pflegefachkraft. Diese Begutachtung findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt und dient der Einschätzung des Pflegebedarfs. Belastende Symptome von Alter oder Krankheit sind für die Pflegestufe nicht ausschlaggebend solange die Tätigkeiten selbstständig verrichtet werden können.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom tatsächlichen Pflegeaufwand ab und ist in 7 Stufen unterteilt.


Pflegebedarf in Std./ Monat Pflegestufe Pflegegeld (monatlich)

Mehr als 65 1 175,00€

Mehr als 95 2 322,70€

Mehr als 120 3 502,80€

Mehr als 160 4 754,00€

Mehr als 180 (bei außergewöhnlichen Pflegeaufwand) 5 1.024,20€

Mehr als 180 (bei außergewöhnlichen Pflegeaufwand) 6 1.430,20€

Mehr als 180 (bei außergewöhnlichen Pflegeaufwand) 7 1.879,50€



Was ist zu beachten?

  • persönlichen Pflege- und Betreuungsaufwand erheben, z.B. mittels Pflegetagebuch

  • In welchen Aktivitäten des täglichen Lebens wird Unterstützung gebraucht (Körperpflege, Toilettengang, Kleiden, Kochen/ Essen, Mobilität, Haushalt,…)? Wie oft? Wer erbringt diese Hilfe?

  • Die Anwesenheit von Angehörigen ist sinnvoll. Oft sind ältere Menschen bei der Begutachtung aufgeregt und vergessen Probleme zu erwähnen. Angehörige können Sicherheit geben und unterstützend Fragen beantworten.

  • Pflegerelevante/ ärztliche Dokumente vorbereiten und vorzeigen (Pflegetagebuch, Pflegedokumentation, Arztbriefe, Therapieplan…).

  • Steigert sich der Pflegebedarf kann ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes eingereicht werden. Je nach tatsächlichem Bedarf kann es zu einer Erhöhung oder einer niedrigeren Einstufung kommen.

  • Bei Ereignissen wie stationären Aufenthalt (über 2 Tage) oder Pflegeheimaufenthalt ruht das Pflegegeld bzw. gelten Ersatzansprüche.


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